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   BVerwG, 24.02.1987 - 9 B 34.87   

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https://dejure.org/1987,7376
BVerwG, 24.02.1987 - 9 B 34.87 (https://dejure.org/1987,7376)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1987 - 9 B 34.87 (https://dejure.org/1987,7376)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - 9 B 34.87 (https://dejure.org/1987,7376)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen des Revisionsverfahrens - Vorwurf der Verletzung der richterlichen Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 B 34.87
    Der Beigeladene übersieht, daß sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar grundsätzlich eine politische Verfolgung aus bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen herleiten kann (vgl. insoweit Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18), dies aber eine politisch motivierte Verfolgung im Einzelfall voraussetzt, die nicht als eine Maßnahme im Zuge der Bürgerkriegshandlungen anzusehen ist (vgl. bereits Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a., BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 B 34.87
    Der Beigeladene übersieht, daß sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar grundsätzlich eine politische Verfolgung aus bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen herleiten kann (vgl. insoweit Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18), dies aber eine politisch motivierte Verfolgung im Einzelfall voraussetzt, die nicht als eine Maßnahme im Zuge der Bürgerkriegshandlungen anzusehen ist (vgl. bereits Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a., BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 9 C 155.86

    Asylbegründende Motivation von staatlichen Maßnahmen in einem separatistischen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 B 34.87
    Die Annahme einer gegen die Volkszugehörigkeit der tamilischen Volksgruppe oder gegen deren politische Überzeugung gerichteten Verfolgung ist allerdings nicht bloß eine tatsächliche Feststellung, sondern gleichzeitig auch das Ergebnis einer, aufgrund festgestellter Tatsachen erfolgten rechtlichen Würdigung, deren Überprüfung dem Revisionsgericht obliegt (Urteil vom 16. Juli 1986 - BVerwG 9 C 155.86 - InfAuslR 1986, 294).
  • BVerwG, 11.07.1986 - 9 C 27.86

    Anerkennung der Tamilen im singhalesischen Siedlungsgebiet Sri Lankas als

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 9 B 34.87
    Zu Unrecht rügt der Beigeladene weiterhin eine Abweichung der Vorinstanz von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, weil nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bei einer Bürgerkriegssituation Elemente einer rassischen oder sonst asylerheblichen Verfolgung für die asylrechtliche Bewertungjedes Gewicht verlören; das Berufungsgericht habe daher in Abweichung von den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, zuletzt vom 11. Juli 1986 - BVerwG 9 C 27.86 -, nicht geprüft, ob der Beigeladene mit nicht bürgerkriegsbedingten Verfolgungsmaßnahmen rechnen müsse.
  • OVG Thüringen, 26.11.1998 - 3 ZKO 392/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Divergenz; Ermittlungstiefe; fehlerhafte

    Auch hier gilt: Ein Fehler in der Sachverhalts- und der Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO, die grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. zu den Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung im Asylrechtsstreit, BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - in BVerwGE 71, 180, 182 und Beschluß vom 25. September 1997 - 9 B 34.87 - zitiert nach Juris), bildet keinen Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG.
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